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Objektschutz

Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde so gut wie möglich zu verhindern. Dabei soll das Objekt entsprechend in seinem Normalzustand unversehrt vorzufinden zu sein.

Bevor Mitarbeiter in den Objektschutz eingesetzt werden, gibt es selbstverständlich auch Voraussetzungen. Diese stellen wir Ihnen in kurzen Sätzen und anhand drei wichtiger Stichpunkte dar.

Folgende Voraussetzungen gibt es für den Objektschutz:

Für Bewachungspersonal und Bewachungsgewerbetreibende gelten eine Reihe gewerberechtlicher Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. 

Aus rechtlicher Sicht ist §34 a der Gewerbeordnung die Erteilung der Erlaubnis für die Ausübung des Bewachungsgewerbes u.a. davon abhängig, dass zuvor eine Unterrichtung über die notwendigen rechtlichen Vorschriften oder bei bestimmten Tätigkeitsbereichen eine bestandene Sachkundeprüfung nachgewiesen werden kann. Zuständig für die Unterrichtungsverfahren (für Bewachungsunternehmer und für Bewachungspersonal), die Abnahme der Sachkundeprüfungen sowie die Ausstellung der entsprechenden Nachweise sind die Industrie- und Handelskammern (IHK).

Auch gibt es sog. „Mindestvoraussetzungen“. Diese sind einzuhalten, ansonsten kann es keine Aufnahme eines Jobs in den Objektschutz geben.

Folgende Mindestvoraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Im Wach- und Sicherheitsgewerbe bereits tätig gewesen (Freistellungserklärung)
  • Nachweis einer Beschulung durch die Industrie und Handelskammer
  • Abgeschlossene Berufsausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Um in den Objektschutz zu passen, muss folgendes Profil gegeben sein:

Man muss die Bereitschaft zur Schichtarbeit in Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfe haben.

Einwandfreie private und familiäre Lebensverhältnisse müssen gegeben sein.

Man darf nicht Vorbestraft und Alkohol,-Drogen- oder Arzneimittel Abhängig sein.

Auf jeden Fall sollte man Verantwortungsbewusst und selbstständig handeln können.

Und am allerwichtigsten sollte man psychisch und physisch geeignet sowie Vertrauenswürdig, Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen.

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04. Mär 2019

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